1883, rund 50 Jahre nach der Errichtung der ersten schweizerischen Kantonalbank, wurde in Basel mit dem «Kantonalgesetzlichen Erlass für die Errichtung von Banken unter kantonaler Verwaltung» die verfassungsrechtliche Grundlage zur Gründung einer Kantonalbank geschaffen. 16 Jahre später, im Jahr 1899, wurde nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes die Basler Kantonalbank (BKB) als Staatsinstitut des Kantons Basel-Stadt konstituiert; sie ist seither in Basel und der Region als Universalbank tätig. Begründet wurde die Schaffung der Basler Kantonalbank in erster Linie mit dem Umstand, dass es besonders den Handwerkern und den kleineren Gewerbetreibenden oftmals schwer falle, sich zu günstigen Konditionen die für die Ausübung ihrer geschäftlichen Tätigkeit benötigten Kredite zu beschaffen. Weil diejenigen, die ihr Kapital bei der Kantonalbank anlegten, eine zusätzliche Sicherheit in Form der Staatsgarantie erhielten, wurde lediglich eine bescheidene Verzinsung vergütet, was sich in günstigeren Kreditkonditionen niederschlug.
Die neuen Produkte der Basler Kantonalbank finden sie hier.