Gestützt auf den Rahmenvertrag verpflichtet sich der Sicherungsgeber, die COSI®-Produkte mit Pfand zu besichern. Sowohl die COSI®-Produkte als auch die Sicherheiten werden an jedem Bankwerktag bewertet. Der Sicherungsgeber ist verpflichtet, die Höhe der Besicherung allfälligen Wertveränderungen laufend anzupassen. Sollte während der Laufzeit des COSI®-Produkts ein vertraglich definierter Verwertungsfall eintreten (z.B. im Insolvenzfall des Emittenten), leitet SIX umgehend die Verwertung des Pfands ein und kümmert sich um die Auszahlung der Anleger.
Die Dienstleistung lässt sich grafisch wie folgt darstellen:
Der Emittent verpflichtet sich ausserdem, im Sekundärmarkt an der Börse SIX Swiss Exchange kontinuierlich Rückkaufspreise für COSI®-Produkte zu stellen («Market Making»).