Gegenstand des börslichen Handels bilden ausschliesslich die Kassa- oder Komptantgeschäfte in an der SIX Swiss Exchange gehandelten Effekten.
Diese Börsengeschäfte werden mit «Valuta drei Tage» abgerechnet (T+2), d. h. Lieferung und Zahlung aus einer Börsentransaktion erfolgen gemäss den Usanzen am dritten Bankwerktag nach dem Abschluss.
Die Börse SIX Swiss Exchange ist täglich von Montag bis Freitag geöffnet. An eidgenössischen Feiertagen bleibt sie geschlossen.
Die Börse behält sich das Recht vor, unter vorheriger Anzeige auch an anderen Tagen zu schliessen.
Die genauen Börsenöffnungszeiten und Handelszeiten werden in Weisungen und im Handelskalender festgehalten (vgl. Weisung 3: Handel, Product Guide - Structured Products Market)
In besonderen Situationen können die Börsentage und Börsenperioden für einzelne Titel oder ganze Marktsegmente angepasst werdenoder es kann der Handel vorübergehend eingestellt werden. Für diese Effekten findet weder eine Eröffnung noch ein laufender Handel statt (vgl. Handelsreglement ).
Der Handelskalender gibt Auskunft über die Valutatage der einzelnen Währungen sowie die Feiertage der SIX Swiss Exchange AG. Klicken Sie hier um den Handelskalender anzuzeigen.