Die Preisbildung im börslichen Handel erfolgt für alle Teilnehmer nach den gleichen, von der SIX Swiss Exchange AG festgelegten Preisbildungsregeln, den sogenannten Matchingregeln.
Die Matchingregeln im Überblick
Der Quote Driven Market der SWXess Plattform kennt zwei verschiedene Matchingverfahren:
— Eröffnung
In der Eröffnung wird der erste Börsenkurs des Tages (Eröffnungskurs) für jede auf der SWXess-Plattform gehandelten Effekte nach folgenden Regeln ermittelt:
Der Eröffnungskurs wird nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt, wobei Aufträge und Quotes für die Preisermitteilung berücksichtigt werden (Aufträge ohne Preisangabe, «Bestens»-Aufträge, werden im quotegesteuerten Teil des Börsensystems zurückgewiesen).
Befinden sich vor der Eröffnung nur Aufträge oder Quotes im Auftragsbuch, die nicht gegeneinander ausgeführt werden können, so wird der Handel in der betreffenden Effekte ohne Bestimmung eines Eröffnungskurses eröffnet (keine verzögerte Eröffnung).
Die Aufträge/Quotes im Auftragsbuch werden so zusammengeführt, dass es zu Abschlüssen zum zuletzt errechneten theoretischen Eröffnungskurs kommt. Während des Matchings wird das Auftragsbuch aktualisiert.
—Laufender Handel
Kann im laufenden Handel ein eingehender Auftrag gegen einen bereits bestehenden Quote im Auftragsbuch oder umgekehrt ausgeführt werden, kommt es zu einem kurzen Handelsunterbruch, während dem sowohl der Market Maker/Liquiditätsgeber als auch die Kunden den Preis ihres Auftrags oder Quotes validieren können, bevor sie gemäss dem Meistausführungsprinzip zusammengeführt werden. Während der Preisvalidierungsunterbrechung gibt es keine Vorhandelstransparenz im betroffenen Auftragsbuch. Wenn ein eingehender Auftrag mit einem bestehenden Auftrag in Gegenwart eines Market-Maker-/Liquiditätsgeber-Quotes ausgeführt werden kann, kommt es unverzüglich zum Abschluss. Fehlt jedoch ein Quote im Auftragsbuch, wird der Handel für 30 Sekunden unterbrochen (Stop Trading no Quote).
Begriffsbestimmungen
— Preis-Zeit-Priorität
Vor dem Matching werden die Aufträge oder Quotes auf beiden Seiten des Auftragsbuches nach Preis und Eingabezeit geordnet, unabhängig davon, welches Matchingverfahren zur Anwendung kommt:
Rangfolge vom besten Preis zum schlechtesten Preis (Preispriorität)
— Kauf: Limiten und Quotes vom besten zum schlechtesten Preis — Verkauf: Limiten und Quotes vom schlechtesten zum besten Preis
Innerhalb der Preispriorität werden die Aufträge/Quotes nach Eingabezeit, beginnend mit dem ältesten, geordnet
— Bei Aufträgen/Quotes zu einem bestimmten Kurs werden die Aufträge/Quotes, die am längsten im Auftragsbuch sind, zuerst berücksichtigt.
— Matching nach Auftragsgrösse
Von zwei zusammengeführten Aufträgen bzw. Quotes wird der kleinere vollständig ausgeführt. Der grössere Auftrag bzw. Quote wird um den Teil reduziert, der mit einem Auftrag bzw. Quote von der Gegenseite zum Abschluss gebracht werden konnte.
Gegenstand des börslichen Handels bilden ausschliesslich die Kassa- oder Komptantgeschäfte in an der SIX Swiss Exchange gehandelten Effekten.
Diese Börsengeschäfte werden mit «Valuta drei Tage» abgerechnet (T+2), d. h. Lieferung und Zahlung aus einer Börsentransaktion erfolgen gemäss den Usanzen am dritten Bankwerktag nach dem Abschluss.
Der Handelstag an der SIX Swiss Exchange AG ist in fünf Perioden unterteilt: die Voreröffnung, die Eröffnung, der laufende Handel, der Handelsschluss und der nachbörsliche Handel (Posttrading).
Die Voreröffnung
Die Voreröffnung dauert von 06.00 bis 09.15 Uhr MEZ (für Zinswarrants bis 09.30 Uhr). Während dieser Zeit können Aufträge/Orders ins elektronische Auftragsbuch eingegeben oder gelöscht werden, Abschlüsse finden jedoch keine statt. Zur Orientierung der Händler wird laufend ein theoretischer Eröffnungspreis errechnet und angezeigt.
Die Eröffnung
Für die Festlegung des Eröffnungskurses bei Handelsbeginn (oder bei der Wiederaufnahme nach einem Handelsunterbruch) kommt das Meistausführungsprinzip zur Anwendung: Der Kurs wird so festgelegt, dass damit der grösstmögliche Umsatz erzielt werden kann.
Der laufende Handel
Nach der Eröffnung beginnt der laufende Handel. Neue Aufträge werden fortlaufend gegen bestehende Aufträge oder im Handelssegment Strukturierte Produkte auch gegen Quotes ausgeführt, massgebend sind auch hier die Matchingregeln. Alle Aufträge oder Quotes bleiben so lange im Auftragsbuch gespeichert, bis sich entweder eine Gegenpartei findet oder sie gelöscht werden.
Der Handelsschluss
In dieser Periode wird der Handel im Quote Driven Market eingestellt. Entsprechend dem Börsenprodukt findet der Handelschluss zu verschiedenen Zeitpunkten statt (zwischen 17.00 und 17.15 Uhr). Ab 06.00 Uhr des folgenden Börsentages können wiederum Aufträge platziert werden.
Der nachbörsliche Handel (Posttrading)
Der nachbörsliche Handel (Posttrading) im Handelssegment Strukturierte Produkte läuft von 17.00 bzw. 17.15 Uhr bis 22.00 Uhr. Während dieser Zeitspanne können Market Maker und Liquiditätsgeber weiterhin ihre Quotes eingeben. Eine Auftragslöschung ist möglich.
Hinweis: Detaillierte Informationen zu den Börsenperioden sind in Weisung 3: Handel nachzulesen.
Ablauf
Der Handel mit Strukturierten Produkten ist an der SIX Swiss Exchange AG in fünf Perioden unterteilt:
Details zum Handelsablauf und den einzelnen Perioden sind den Links zu entnehmen.
Handelszeiten
Für Strukturierte Produkte gelten folgende Handelszeiten an der SIX:
Effekten
Eröffnung
Handelsschluss
Warrants auf Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
09.15 Uhr
17.00 Uhr
Warrants auf Beteiligungspapiere, Baskets, Indizes, Rohstoffe und Währungen, Strukturierte Produkte Warrants, Zertifikate
09.15 Uhr
17.15 Uhr
Zinswarrants
09.15 Uhr
17.15 Uhr
Strukturierte Produkte Bonds
09.15 Uhr
17.15 Uhr
Während der Voreröffnung können Aufträge und Quotes eingegeben oder gelöscht werden. Es finden jedoch keine Abschlüsse (Matching) statt.
Zur Orientierung der Händler wird laufend ein theoretischer Eröffnungspreis (aufgrund der Matching-Regeln) errechnet und angezeigt. Jeder neu eintreffende Auftrag/Quotes und jede Löschung führen zu einer Neuberechnung im Auftragsbuch. Gestützt auf die Berechnung des theoretischen Eröffnungskurses kann das Auftragsbuch in eine der vier Folgephasen eintreten:
Wenn für einen oder mehrere Bestens-Aufträge keine passenden Aufträge auf der Gegenseite vorhanden sind (Bestensüberhang), ist die Voraussetzung für eine Nichteröffnung gegeben, da in der Eröffnung immer sämtliche Bestensaufträge ausgeführt werden müssen. Das Auftragsbuch bleibt jedoch geöffnet und das Eröffnungsverfahren wird bei jeder Änderung des Auftragsbuches neu gestartet, bis eine Eröffnung möglich ist.
Wenn bei der Eröffnung gegenseitige Aufträge ausgeführt werden könnten und kein Quote im Auftragsbuch ist, wird die Eröffnung um 30 Sekunden verschoben. Werden während der verspäteten Eröffnung Quotes ins Auftragsbuch eingegeben, erfolgt die Eröffnung sofort. Die Börse hat die Zeitspanne im SIX Swiss Exchange Trading Guide festgelegt.
Während der Eröffnung können keine Aufträge und Quotes in die Auftragsbücher eingegeben werden. Das Eröffnungsverfahren dient zur Ermittlung des Eröffnungskurses (wird gemäss den Matching-Regeln festgelegt), der dem zuletzt errechneten theoretischen Eröffnungskurs in der Voreröffnung entspricht.
Das Verfahren beruht darauf, dass ein Preis bestimmt wird, der das grösstmögliche Transaktionsvolumen erlaubt. Dies wird «Meistausführungsprinzip» genannt. Alle Abschlüsse erfolgen zum gleichen Preis, dem sogenannten Eröffnungspreis.
Nach der Eröffnung beginnt der laufende Handel. Hier läuft das Matching nach anderen Regeln ab als während der Eröffnungsphase. Im laufenden Handel wird bei jedem neu eintreffenden Auftrag oder Quote versucht, diesen auszuführen und somit einen Abschluss (oder mehrere Abschlüsse) auszulösen, wobei zumeist mittels kurzer Handelsunterbrechung den involvierten Parteien die Möglichkeit gegeben wird, ihre Preise und Quotes zu validieren.
Nicht ausgeführte Aufträge oder Quotes oder eine nach einem Abschluss verbleibende resultierende Restmenge verbleiben im Auftragsbuch.
Am Ende des laufenden Handels, unter Berücksichtigung der Schlussauktion, wird das Matching eingestellt. Das Börsensystem (d.h. insbesondere die Auftragsbücher) bleibt jedoch weiterhin für Auftragseingaben offen. Die Händler können bereits wieder Aufträge in die Voreröffnung für den nächsten Handelstag eingeben.
Unter Berücksichtigung des Schlussauktionsverfahrens wird am Ende des laufenden Handels das Matching eingestellt und die Voreröffnung für den folgenden Handelstag beginnt mit der ersten Berechnung des theoretischen Eröffnungspreises. (vgl. Weisung 3: Handel)
Es gelten folgende Handelszeiten an der SIX Swiss Exchange:
Effekten
Eröffnung
Schluss
Warrants auf Anleihen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
09.15 Uhr
17.00 Uhr
Warrants auf Beteiligungspapiere, Baskets, Indizes, Rohstoffe und Währungen, Strukturierte Produkte Warrants, Zertifikate, Strukturierte Produkte Bonds
09.15 Uhr
17.15 Uhr
Zinswarrants
09.15 Uhr
17.15 Uhr
Die Beteiligungsrechte (inkl. Anlagefonds) kennen als einzige eine Schlussauktion (vgl. Grafik):
Öffnungszeiten für den Quote Driven Market der SWXess Plattform
Die Börse SIX Swiss Exchange ist täglich von Montag bis Freitag geöffnet. An eidgenössischen Feiertagen bleibt sie geschlossen.
Die Börse behält sich das Recht vor, unter vorheriger Anzeige auch an anderen Tagen zu schliessen.
In besonderen Situationen können die Börsentage und Börsenperioden für einzelne Titel oder ganze Marktsegmente angepasst werdenoder es kann der Handel vorübergehend eingestellt werden. Für diese Effekten findet weder eine Eröffnung noch ein laufender Handel statt (vgl. Handelsreglement ).
Handelskalender
Der Handelskalender gibt Auskunft über die Valutatage der einzelnen Währungen sowie die Feiertage der SIX Swiss Exchange AG. Klicken Sie hier um den Handelskalender anzuzeigen.