Emittenten von Forderungsrechten haben die Möglichkeit, für die zur Kotierung vorgesehenen Strukturierten Produkte die provisorische Zulassung zum Handel zu beantragen (Art. 31 des Zusatzreglement für die Kotierung von Strukturierten Produkten).
http://www.six-exchange-regulation.com/admission_manual/03_03-ARD/de/index.html
Wenn Sie sämtliche Regularien der Zulassungsstelle sehen möchten, dann klicken Sie den untenstehenden Link an
http://www.six-exchange-regulation.com/regulation/listing_rules_de.html
Um den Bedürfnissen eines wachsenden Marktes für Strukturierte Produkte Rechnung zu tragen, unterstützt die SIX Swiss Exchange den Zulassungsprozess mit einer automatisierten Web-Anwendung zur Übermittlung der Referenzdaten (IBT).
IBT erlaubt die Anbindung der Datenbanken der Gesuchsteller an die SIX Swiss Exchange und gibt den Gesuchstellern jederzeit einen umfassenden Einblick in ihre Gesuche. Mit IBT können Produkte bereits einen Tag nach Gesuchseingang gehandelt werden.
Weitere Informationen zur web-basierten Gesuchseinreichung finden Sie hier:
https://www.six-exchange-regulation.com/de/home/issuer/admission/listing/procedures/derivatives.html