Die Formen des ausserbörslichen Handels werden durch das Börsensystem unterstützt. Den Teilnehmern stehen während der gesamten Betriebszeit der SIX Swiss Exchange, d. h. auch während des laufenden Handels, folgende Funktionalitäten zur Verfügung:
— Abschlussbestätigung (Trade Confirmation - TC)
— Abschlussmeldung (Reported Trade - RT)
Um einen möglichst fairen und geordneten Handel sicherstellen zu können, kann die SIX Swiss Exchange AG entsprechende Massnahmen ergreifen (Handelsreglement und Trading Guides).
Wenn bei der Eröffnung gegenseitige Aufträge ausgeführt werden könnten und kein Quote im Auftragsbuch ist, wird die Eröffnung um 30 Sekunden verschoben. Werden während der verspäteten Eröffnung Quotes ins Auftragsbuch eingegeben, erfolgt die Eröffnung sofort. Die Börse hat die Zeitspanne im SIX Swiss Exchange Trading Guide festgelegt.
Einzelne Titel oder ganze Marktsegmente können vom Handel vorübergehend eingestellt werden. Für diese Effekten findet weder eine Eröffnung noch ein laufender Handel statt.
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Marktsteuerung eine durch das Börsensystem ausgeführte Handelstransaktion untersuchen und gegebenenfalls für ungültig erklären.
SIX Swiss Exchange AG kann eine ausgeführte Transaktion für ungültig erklären, sofern der Preis des durch die Handelstransaktion zustande gekommenen Geschäftes erheblich vom Marktpreis abweicht und somit ein geordneter und fairer Handel nicht gewährleistet ist, siehe Handelsreglement.
Die SIX Swiss Exchange AG erhebt von Market Maker/Liquiditätsgeber, welche an das Quote System angebunden sind, für eine QPS-Kapazitätsgebühr. Es stehen sowohl dedizierte als auch nicht dedizierte („geteilte“) QPS zur Verfügung, wobei geteilte QPS nur als Teil eines Pakets erworben werden können (vgl. Gebührenordnung zum Handelsreglement).
Die Geschäftsleitung der SIX Swiss Exchange AG hat die Kompetenz, bei Bedarf den Gebührentarif und deren Anwendung zu ändern.
Werden die in den Handelsregeln oder den Richtlinien von SIX Swiss Exchange festgelegten Regeln verletzt, können Surveilence & Enforcement (SVE) oder die Sanktionskommission Sanktionen gegen den betreffenden Teilnehmer oder Händler verhängen.
Weitere Details finden Sie hier.