Bei Abschluss eines Termingeschäfts werden alle Konditionen für das Geschäft fest vereinbart. Zahlungen und Lieferungen aus diesem Geschäft erfolgen jedoch in der Zukunft. Zu unterscheiden ist zwischen bedingten und unbedingten Termingeschäften: Zu den bedingten Termingeschäften zählen Optionen. Der Käufer der Option kann sein Optionsrecht ausüben oder es verfallen lassen. Zu den unbedingten Termingeschäften zählen beispielsweise Futures und Forwards. Bei einem unbedingten Termingeschäft sind beide Parteien - Käufer und Verkäufer - zur Erfüllung verpflichtet.
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